- Ausbildungsbeginn und Antragstellung können 6 Monate vor dem 17. Geburtstag erfolgen
- 3 Monate vor dem 17. Geburtstag kann man die theoretische Prüfung absolvieren
- 1 Monat vor dem 17. Geburtstag kann man die Fahrprüfung absolvieren
- Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein
- Begleitpersonen müssen seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis
der Klasse B sein
- Begleitpersonen dürfen nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben
- dies sind nur Auszüge aus dem entsprechenden Gesetzeswerk