Fahrschule M.G. Inh. Marco Granderath
Fahrschule M.G.Inh. Marco Granderath

Begleitetes Fahren mit 17

Beim BF 17 ist es gemäß einer Sonderregelung in Deutschland möglich, mit 17 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) ausgehändigt zu bekommen.

 

 

Diese Fahrerlaubnis ist mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer in der Prüfbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren.

 

- Ausbildungsbeginn und Antragstellung können 6 Monate vor dem 17. Geburtstag erfolgen

- 3 Monate vor dem 17. Geburtstag kann man die theoretische Prüfung absolvieren

- 1 Monat vor dem 17. Geburtstag kann man die Fahrprüfung absolvieren

- Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein

- Begleitpersonen müssen seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis

  der Klasse B sein

- Begleitpersonen dürfen nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben

- dies sind nur Auszüge aus dem entsprechenden Gesetzeswerk

 

 

Die Ausbildung umfasst 14 Doppelstunden Theorie.

Die praktische Ausbildung setzt sich zusammen aus den Übungsstunden (Anzahl abhängig vom Lernfortschritt) und den 12 Sonderfahrstunden:

-  5 Stunden auf Bundes- oder Landstraßen

-  4 Stunden auf Autobahnen/Kraftfahrstraßen

-  3 Stunden bei Dämmerung/Dunkelheit

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